Corona - Stadtverwaltung 11.10.2020
- Corona - Wichtige Infos
Coronavirus: Essen überschreitet den Inzidenzwert von 50 - neue Allgemeinverfügung tritt ab Montag in Kraft
11.10.2020
Link: Stadt essen.depressemeldung_1402077.
Die Stadt Essen überschreitet heute (11.10.) den Corona-Inzidenzwert von 50. Das Landeszentrum Gesundheit des Landes NRW und das Robert Koch-Institut weisen für Essen heute einen Wert von 57,3 aus.
Ab Montag, 12. Oktober, tritt deshalb eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Essen mit weiteren Einschränkungen für das öffentliche Leben in Kraft.
Die Allgemeinverfügung regelt, dass private Veranstaltungen im öffentlichen Raum ab morgen (12.10.) nur noch mit maximal 25 Personen zulässig sind. Eine Anzeigepflicht gegenüber dem Ordnungsamt besteht ab elf Personen mindestens drei Werktage vor dem Fest unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!">Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Es sind eine für die Veranstaltung verantwortliche Person zu nennen sowie Ort, Datum, Art, Anlass und eine Teilnehmerzahl. Eine Teilnehmerliste der Gäste ist zu führen und auch während der Feier zu aktualisieren. Die Regelung gilt für private Feiern in angemieteten Räumen, Gaststätten oder Restaurants. Sie gelten auch für Beerdigungen. Ausnahmegenehmigungen sind nicht möglich.
In städtischen Gebäuden gilt ab Montag eine Maskenpflicht. Dies gilt für Beschäftigte und Besucher*innen. Ausgenommen sind Kinder bis zum schulpflichtigen Alter sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nase-Schutz tragen können. Die Verpflichtung kann durch gleich wirksame Maßnahmen ersetzt werden.
Wichtig ist außerdem, dass ab Montag eine Gruppe, die sich im öffentlichen Raum treffen möchte, nur noch aus höchstens sechs Personen bestehen darf. Bisher waren es 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten.
Eine Maskenpflicht in den Essener Schulen wird in der aktuellen Allgemeinverfügung noch nicht geregelt. Dies soll nach den Ferien erfolgen.
Die Allgemeinverfügung tritt ab Montag in Kraft und gilt bis einschließlich 31.10.2020.
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15.04.2020
Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) erlassen. Die Coronaschutzverordnung sieht unter anderem ein weitreichendes Kontaktverbot vor, das Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit untersagt. Verstöße gegen die CoronaSchVO werden gemäß des zugehörigen Straf- und Bußgeldkatalogs geahndet.
Neue Regelungen und Verlängerung der bisherigen Maßnahmen bis zum 3. Mai
Die Bundesregierung und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben sich am 15. April auf ein gemeinsames Vorgehen zur weiteren Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie geeinigt. Das Land NRW hat daraufhin bekannt gegeben, dass die Kontaktsperren, Versammlungsverbote und Reisewarnungen für die Bürgerinnen und Bürger vorerst bis zum 3. Mai weiter bestehen bleiben sollen.
Geschäfte bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche sollen unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen ab Montag, 20. April, wieder öffnen dürfen. Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen sollen unabhängig von der Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen.
Gastronomiebetriebe sollen vorerst weiter geschlossen bleiben. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Geschlossen bleiben sollen auch Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen sowie Theater, Opern und Konzerthäuser.
Eine Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes ist nicht vorgesehen, allerdings wird das Tragen unter anderem in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr empfohlen.
Größere Veranstaltungen sollen bis zum 31. August untersagt bleiben.
Die neue Coronaschutzverordnung wurde am 17. April veröffentlicht, tritt am 20. April in Kraft und gilt zunächst bis zum 3. Mai.
Soforthilfe für Kleinunternehmer
- Corona - Wichtige Infos
Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.
Hier geht es zum Antrag
Wer wird gefördert?
Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden, die
- wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbstständige tätig sind,
- ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben,
- bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind
- maximal 50 Beschäftigte haben (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und
- ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 31. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.
Antragsberechtigt unter den o.g. Voraussetzungen sind auch Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion.
Welche Informationen werden für die Antragstellung benötigt?
- Zur Identifikation ist ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, usw.) erforderlich.
- Im Rahmen des Antrags ist die (soweit vorhanden) Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer sowie das zugehörige Amtsgericht anzugeben. Möglich sind auch Nummern eines beim DIHK geführten Vermittlerregisters oder des Prüfregisters der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.
- Außerdem werden die Steuernummer des Unternehmens und die Steuer-ID des Selbstständigen, Einzelunternehmers, Freiberuflers etc., der in den Feldern zuvor seine Kenndaten eingetragen hat, abgefragt. In jedem Antrag ist wenigstens eine der beiden Nummern zwingend einzutragen.
- Abgefragt wird zudem die Adresse des Unternehmens, sofern diese von der Privatadresse abweicht.
- Informationen zur Bankverbindung (IBAN + Kreditinstitut) des Firmenkontos für die Auszahlung.
- Abgefragt werden außerdem die Branche, bzw. die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit.
- Im Rahmen des Antrags wird die Anzahl der Beschäftigten abgefragt. Hilfestellung bei der Berechnung der Vollzeitbeschäftigten s. oben.
Hinweis: Nordrhein-Westfalen fördert nach der Kleinbeihilfen-Regelung des Bundes. Eine sogenannte De-Minimis-Erklärung ist nicht erforderlich. Es ist darüber hinaus zu beachten, dass die Gesamtsumme der einem Unternehmen nach dieser Regelung gewährten Kleinbeihilfen den Höchstbetrag von 800 Tsd. Euro – im Fischerei- und Aquakultursektor 120 Tsd. Euro und in der landwirtschaftlichen Produktion 100 Tsd. Euro – nicht übersteigen darf. Diese Bestimmung dürfte in den weitaus meisten Fällen nicht zum Tragen kommen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Antragssteller/die Antragsstellerin versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht zu haben.
Corona - Stadtverwaltung
- Corona - Wichtige Infos
Coronavirus - Einschränkung bei der Stadtverwaltung Essen
https://www.essen.de/gesundheit/coronavirus_verwaltung.de.html
Um ein Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus für die Bevölkerung, aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung so gering wie möglich zu halten, wird gebeten, nicht notwendige Behördengänge zu verschieben und stattdessen auf die Online-Services zurückzugreifen.
Zu den weiteren Hygienemaßnahmen in den Ämtern der Stadtverwaltungen zählt auch, dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt bereits auf das Händeschütteln verzichten und Vorkehrungen treffen, um mehr Abstand zwischen Personen einzurichten.
In einzelnen Fachbereichen und Abteilungen kann es zu weiteren Einschränkungen kommen. Diese werden hier fortlaufend aufgeführt. Sollte es keinen weiteren Hinweis geben, gelten diese Maßnahmen zunächst bis zum 19. April.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.
- JobCenter Essen
Das JobCenter Essen schließt ab Mittwoch, 18. März, seine Geschäftsstellen für den Publikumsverkehr. Durch die Schließung der Häuser entstehen den Kundinnen und Kunden des JobCenters keine finanziellen Nachteile. Die Leistungsgewährung ist sichergestellt. Das JobCenter hat zusätzliche Kommunikationskanäle eingerichtet, damit Leistungsberechtigte ihre Fragen und Anliegen auch ohne eine persönliche Vorsprache klären können. In jedem Standort werden zentrale Telefonnummern und zentrale E-Mail-Postfächer eingerichtet, an die man sich mit seinem Anliegen wenden kann.
Alle Kommunikationswege sind auf Aushängen an den Geschäftsstellen und im Internet unter www.essen.de/jobcenter veröffentlicht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im JobCenter bearbeiten die Anfragen und melden sich schnellstmöglich zurück. Bislang geplante persönliche Termine entfallen bzw. werden von den Mitarbeitenden im JobCenter Essen abgesagt. Kundinnen und Kunden müssen die JobCenter diesbezüglich nicht anrufen.
- Bürgerämter
Da sich das Coronavirus auch in Essen immer weiter ausbreitet werden ab Dienstag, 17. März alle Essener Bürgerämter geschlossen. Das Bürgermobil stellt ebenfalls seinen Dienst in den Essener Stadtteilen ein. Alle für die Zeit ab dem 17. März gebuchten Termine bei den Bürgerämtern verfallen. Stattdessen werden für unaufschiebbare Angelegenheiten nur noch telefonische Notfalltermine vergeben. Die Bürgerämter können unter der Telefonnummer 0201 88-33222 erreicht werden.
Alle Infos zur Schließung der Bürgerämter in Essen sind auf dieser Seite zusammengefasst
- Kfz.-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Die Kfz.-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde wird ab dem 17. März schließen. Betroffen von dieser Schließung sind sowohl die Hauptstelle im Globus-Center in Steele als auch die Nebenstelle in Borbeck. Dies hat auch zur Konsequenz, dass alle bislang gebuchten Online-Termine in beiden Standorten ab dem 17. März verfallen.
Für dringende unaufschiebbare Angelegenheiten wird ein Notdienst eingerichtet. Die Terminvergaben für die Vorsprache zu Notfällen müssen dabei vorab telefonisch unter der Telefonnummer 0201 88-33999 abgestimmt und zugeteilt werden. Ein Zugang zur Behörde ohne diese vorab vorgenommene Terminreservierung ist bis auf weiteres nicht mehr möglich.
- Standesamt
Der öffentliche Zugang zum Standesamt wird eingeschränkt. Vorsprachen sind dann nur noch nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. Eine individuelle Terminvereinbarung erfolgt unter der Telefonnummer 0201 88 33733. Auch für bereits bestehende Termine ist eine vorherige telefonische Rücksprache mit dem Standesamt erforderlich.
Nach heutigem Sachstand werden bereits terminierte Eheschließungen durchgeführt. Aufgrund der hohen Infektionsgefahr und der räumlichen Enge werden Eheschließungen ab sofort nur noch in Gegenwart der Trauzeugen durchgeführt. Wir bitten die Traugesellschaften alle anderen Personen nicht mit zum Standesamt zu bringen.
- Abteilung Wohnungswesen (Wohnberechtigungsscheine)
Die Abteilung Wohnungswesen des Einwohneramtes wird ab dem 17. März geschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anträge auf Wohnberechtigung per Post zu schicken oder direkt in den Briefkasten (Aufschrift Bürgeramt/Wohnungswesen) im Eingangsbereich des Gildehofcenters, Hollestr. 3 oder in den Nachtbriefkasten vor dem Eingang des Bürgeramtes Gildehof einzuwerfen. Dringende Rückfragen werden unter der Telefonnummer 0201 88-33111 beantwortet.
- Abteilung "Öffentlich-rechtliche Namensänderung"
Der Bereich "Öffentlich-rechtliche Namensänderungen" kann unter der Rufnummer 0201 88-33214 kontaktiert werden. Schriftliche Anfragen können entweder postalisch (Einwohneramt, FB 33-2-1, Hollestr. 3, 45127 Essen) oder per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) an dieses Sachgebiet gerichtet werden.
- Amt für Soziales und Wohnen
Auch das Amt für Soziales und Wohnen schließt ab Mittwoch, 18 März, für den allgemeinen Publikumsverkehr. Dies gilt sowohl für den Standort Klinkestr. 29-31, (Schwerbehindertenangelegenheiten, Elterngeld, Wohngeld) sowie auch für die Dienstleistungen im Gebäude Steubenstr. 53, 45138 Essen.
Mehr zu den Kontaktmöglichkeiten beim Amt für Soziales und Wohnen
- Jugendamt
Die Amtsvormundschaften, -pflegschaften, Beistandschaften, Unterhaltsberatungen, Unterhaltsvorschuss und Beurkundungen, Amt für Ausbildungsförderung und Elternbeiträge sind nur in Notfällen und nur nach Terminvergabe erreichbar. Auch bei den Bezirksstellen des Allgemeinen Sozialen Dienstes ist eine vorherige Terminvergabe notwendig.
Die Bürgerzentren der Stadt Essen sind geschlossen. Das Jugendpsychologische Institut und seine Außenstellen sind geschlossen, bietet jedoch telefonische Beratungen für Bürgerinnen und Bürger an.
Der Familienpunkt bleibt aktuell für den Publikumsverkehr geschlossen, er ist jedoch telefonisch unter der Rufnummer 0201 88-51777 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar, oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
In dringenden Kinderschutzfällen wenden Sie sich bitte an das Jugendnotruftelefon unter der Telefonnummer 0201 265050.
- Ausländerbehörde Essen
Die Kommunale Ausländerbehörde wird ab Mittwoch, 18. März, ebenfalls den Publikumsverkehr einstellen. Um die Anliegen zu bearbeiten, für die bereits Termine bei der Ausländerbehörde terminiert sind, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Ausländerbehörde zeitnah mit den Betroffenen Kontakt aufnehmen. Die erforderlichen Dokumente und Bescheinigungen werden dann auf dem Postweg verschickt. Es wird gebeten, zu bereits terminierten Anliegen keine Anfragen per Telefon oder E-Mail zu stellen. Die Kommunale Ausländerbehörde ist über die Telefonnummer 0201 88-38883 montags bis freitag zwischen 8 Uhr und 15 Uhr oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.
- Welcome- und Servicecenter
Für unaufschiebbare Angelegenheiten werden nur noch telefonische Notfalltermine vergeben. Das Welcome- und Servicecenter kann unter der Telefonnummer 0201 88-33888 erreicht werden.
- Ordnungsamt
Um der Ansteckungsgefahr entgegenzuwirken bleibt das Ordnungsamt für den Publikumsverkehr bis auf Weiteres geschlossen. Alle Anliegen sind daher telefonisch, postalisch oder per E-Mail zu klären. In den Fällen, in denen eine persönliche Vorsprache unabdingbar ist, ist vorab ein Termin telefonisch bzw. per E-Mail abzustimmen. Die jeweiligen Kontaktdaten des Ordnungsamtes finden Sie auf den jeweiligen Anschreiben oder im Internet.
- Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt der Stadt Essen bleibt für den allgemeinen Publikumsverkehr ab dem 19. März geschlossen. Nur für Notfälle können von 8 bis 12 Uhr persönliche Vorsprachen druchgeführt werden, diese sind vorab telefonisch abzustimmen.
Die Arbeit des Gesundheitsamtes im Rahmen des Lagezentrums Untere Gesundheitsbehörde zur Bekämpfung des Coronavirus ist davon nicht betroffen.
- Friedhöfe
Ab Mittwoch, 18. März, bleiben die Trauerhallen auf den städtischen Friedhöfen für die Öffentlichkeit geschlossen. Der Beerdigungsbetrieb wird auch weiterhin aufrechterhalten. Die Teilnahme an Bestattungen ist nur Verwandten 1. Grades sowie Geschwistern gestattet. Die Trauergäste können sich auf dem Vorplatz der Trauerhalle treffen und ggfls. in Begleitung des Geistlichen bzw. des Trauerredners zur Grabstelle gehen. Auch hierbei sollte darauf geachtet werden, dass der Mindestabstand von 1 bis 2 Metern eingehalten wird. Von Beileidsbekundungen am Grab durch Händedruck und Umarmungen sollte abgesehen werden.
Auch die Friedhofsbüros vor Ort bleiben für den Publikumsverkehr bis auf Weiteres geschlossen. Alle Anliegen sind daher telefonisch, postalisch oder per E-Mail zu klären. In den Fällen, in denen eine persönliche Vorsprache unabdingbar ist, ist vorab ein Termin abzustimmen.
Hier zu den Kontaktmöglichkeiten der Friedhofsverwaltung
- Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt
Auch die Finanzbuchhaltung und das Stadtsteueramt bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Anliegen weitestgehend schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über andere Online-Services an den Fachbereich senden. Besonders wird auf das Kontaktformular hingewiesen, mit dem beispielsweise auch Stundungs- oder Ratenzahlunganträge gestellt werden können. Der Service-Desk des Amtes wird aufgestockt und ist erreichbar unter der Rufnummer 0201 88-21888. Äußerst dringende Termine, die eine persönliche Vorsprache unverzichtbar machen, sind vorab telefonisch abzustimmen.
Hier zu den Kontaktmöglichkeiten und Online-Services des Amtes
- Amt für Stadtplanung und Bauordnung
Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung bietet ab sofort keine Sprechzeiten mehr an. Dies betrifft insbesondere die Sprechzeiten des Bauaktenarchivs, der Bauaufsicht und der Bauberatung. Anfragen können per Telefon oder E-Mails gestellt werden, hier die Kontaktinfos des Amtes. Bauanträge können nicht mehr abgegeben werden. Sie müssen postalisch übersandt oder in den Nachtbriefkasten am Rathaus Essen eingeworfen werden.
- Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster
Die Katasterauskunft im Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster wird ab sofort geschlossen. Auskünfte oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster gibt es weiterhin per E-Mail über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 0201 88-62541, -62542 oder -62512.
- Amt für Straßen und Verkehr
Das Amt für Straßen und Verkehr bietet ab sofort grundsätzlich keine Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr mehr an. Vorsprachen sind nur in absoluten Ausnahmefällen nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich, Ansprechpartner finden Sie hier. Für die Verkehrsbehörde wird gebeten Anträge bzw. Unterlagen schriftlich einzureichen oder vorhandene Online-Services zu nutzen, z.B. für das Bewohnerparken. Für Fragen zu Anliegerbeiträgen nutzen Sie bitte die E-Mail-AdresseDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
- Sport- und Bäderbetriebe
Die Sportstätten in Essen werden ebenfalls geschlossen. Darunter fallen die städtischen Schwimmbäder, Turn- und Sporthallen sowie die städtischen Sportplätze und eigengenutzte Sportanlagen durch die Essener Vereine. Auch die städtischen Gesundheitszentren, wie die Alte Badeanstalt, das Nord-Ost-Bad, das Baspobad in Essen-Steele oder Kur vor Ort sind bis auf weiteres geschlossen. Ebenfalls bereits geschlossen ist die Eishalle am Westbahnhof.
- Bibliotheken
Auch die Zentralbibliotheken und Stadtbibliotheken bleiben geschlossen. Alle Veranstaltungen und Führungen, die in diesem Zeitraum geplant waren, finden nicht statt. Auch die Französische Bibliothek und das Deutsch-Französische Kulturzentrumbleiben geschlossen.
Die Leihfristen aller entliehenen Medien werden automatisch bis zum 30.04.2020 verlängert. Gerne können ablaufende Servicekarten von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 17 Uhr unter der Nummer 0201 88-42420 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kostenlos bis zum 30. April verlängern, damit Ihnen die Nutzung unserer digitalen Angebote, wie z.B. die Onleihe, ermöglicht wird.
- Volkshochschule
Die Volkshochschule Essen wird ihren Schul- und Lehrbetrieb ab Montag, 16. März, einstellen. Auch alle Einzelveranstaltungen werden bis aus Weiteres abgesagt.
- Folkwang Musikschule
Die Folkwang Musikschule wird ihren Betrieb ab Montag, 16. März, einstellen.
- Museum Folkwang
Das Museum Folkwang bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Aktuelle Informationen auf www.museum-folkwang.de.
- Haus der Essener Geschichte / Stadtarchiv
Das Haus der Essener Geschichte/Stadtarchiv ist ab sofort bis auf Weiteres für die Öffentlichkeit geschlossen ist. Das betrifft den Lesesaal, die Dauerausstellung "Essen.Geschichte einer Großstadt im 20. Jahrhundert", die Wechselausstellung "Wenn nur noch Steine bleiben…Ein Zwischenbericht", alle öffentlichen und individuellen Führungen und sonstigen Veranstaltungen.
- Kulturzentrum Schloß Borbeck
Das Kulturzentrum Schloß Borbeck ist ebenfalls geschlossen.
- Schulen und Kitas
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Schulen in NRW durch das Vorziehen der Osterferien, ab Montag, 16. März, bis zum 19. April geschlossen bleiben. Auch wurde festgelegt, dass Kinder im Alter bis zur Einschulung in diesem Zeitraum keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen oder "Kinderbetreuung in besonderen Fällen" mehr betreten dürfen. Das gilt auch für alle Einrichtungen in Essen, auch solche, die nicht in städtischer Trägerschaft sind.
Alle Infos zu Schließungen der Schulen und Kitas in Essen
Wer hat offen?
- Corona - Wichtige Infos
Corona hat uns im Griff.
Viele Menschen müssen nun zu Hause bleibe, deshalb ist es wichtig zu wissen welches Geschäft in Kray & Leithe noch offen hat.
So sind weiterhin die KrayerÄrzte, Apotheken und Lebensmittelläden für sie da.
Aber auch weitere Geschäfte, Restaurants und Dienstleister bieten noch Service an
Der Initiativkreis aktion Kray hat hierzu eine Sonderseite herausgebracht.
Nachbarschaftshilfe Kray
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